Wer einen BAföG-Antrag stellen will, macht dies in der Hoffnung, monatlich möglichst viel Geld vom BAföG-Amt zu beziehen. Dabei kommen Antragsteller nicht umhin, die eigenen Vermögensverhältnisse offenzulegen. Doch auch wenn Sie ein Sparbuch oder ein Auto besitzen, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihr BAföG-Antrag bewilligt wird. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie viel Vermögen man haben darf, welche Vermögenswerte in die Berechnung einfließen, welche Härtefalle es gibt und wie hoch der Freibetrag ist.
Was zählt bei BAföG als Vermögen?
Nach Paragraf 27 Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gelten als Vermögen prinzipiell alle "beweglichen und unbeweglichen Sachen, Forderungen und sonstigen Rechte", die aus rechtlichen Gründen verwertet werden können - also die frei verfügbar sind und nicht etwa einer Pfändung anheimgefallen sind. Keine Rolle spielt dagegen eine Unverwertbarkeit aus rein "tatsächlichen Gründen" wie es im Gesetzbuch heißt, zum Beispiel weil kein Käufer gefunden wird.
Zum Vermögen zählt laut bafoeg-aktuell.de demnach im Grunde alles: von Geldbeträgen auf der Bank bis Kapitalanlagen wie Immobilien oder Bausparverträgen bis zu Kraftfahrzeugen (Auto und Motorrad). Was hingegen nicht als Vermögen zählt, lesen Sie hier:
- "Haushaltsgegenstände" wie Möbel, Haushaltsgeräte, Wäsche und Geschirr
- Musikinstrumente
- Rundfunk- und Fernsehgeräte
- Geräte der elektronischen Kommunikation (Handy, Smartphone)
Kein Vermögen sind laut den Bestimmungen des BAföG außerdem sogenannte "Rechte auf Versorgungsbezüge und Renten, Ansprüche aus der Sozialversicherung und Nießbrauchsrechte". Auch Vermögen des eingetragenen Lebenspartners oder der Eltern der Auszubildenden werden prinzipiell nicht angerechnet, allerdings das Einkommen, das diese Personen aus ihrem Vermögen erzielen.
BAföG-Freibetrag: Wie hoch ist er?
Ähnlich wie beim Einkommen gibt es auch bei der Vermögensberechnung einen Freibetrag, der im BAföG festgelegt ist und demnach nicht angerechnet wird. Zurzeit beläuft sich der Freibetrag für unter 30-Jährige auf 15.000 Euro. Für ältere Antragsteller liegt der Freibetrag sogar bei 45.000 Euro. Für verheiratete Antragssteller kommen 2300 Euro als Freibetrag hinzu. Auch für jedes eigene Kind rechnet das BaföG-Amt weitere 2.300 als Freibetrag obendrauf.
Was passiert, wenn das Vermögen den Freibetrag übersteigt?
Der Betrag, der den Vermögensfreibetrag übersteigt, wird durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt. Der sich hierdurch ergebende Betrag wird auf den monatlichen Bedarf angerechnet. Bei moderaten Überschreitungen des Freibetrags, etwa im hohen dreistelligen oder sogar niedrigen vierstelligen Bereich, fällt die Kürzung daher nicht zwangsläufig hoch aus. So rechnet das Portal bafoeg-aftuell.de vor, dass sich bei einer Vermögens-Überschreitung von 700 Euro ein monatlicher Anrechnungsbetrag von 58,33 Euro ergibt, um den die monatliche BAföG-Auszahlung gekürzt wird.
Werden auch Schulden angerechnet?
Der auszufüllende BAföG-Antrag fragt nicht nur nach den Vermögensverhältnissen, sondern auch nach den Schulden des Antragsstellers. Hypotheken, Lasten und sonstige Schulden wie etwa Verbindlichkeiten aus anderen Studienkrediten müssen hier angegeben werden, da sie ebenfalls bei der Verrechnung des Vermögens berücksichtigt werden.
Härtefälle: Welche Ausnahmen gibt es?
Bei der Anrechnung des Vermögens kann es unabhängig von den eigentlichen Vermögenswerten gewisse Ausnahmen geben, sogenannte Härtefälle. In Paragraf 29 des BAföG heißt es dazu: "Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben".
So gibt es Fälle, in denen der Vermögenswert des Autos nicht als Vermögen beim BAföG angerechnet wird, nämlich dann, wenn Sie etwa aus gesundheitlichen Gründen oder wegen der Lage Ihres Wohnortes auf ein Auto angewiesen sind, um zur Ausbildungsstätte oder Universität zu kommen.
Auch angelegte Rücklagen können im Einzelfall vom Vermögen getrennt betrachtet werden. Möglich wird dies vor allem, wenn die Rücklage "für ein begonnenes oder konkret bevorstehendes Ausbildungsvorhaben im selben Ausbildungsabschnitt benötigt wird, um notwendige ausbildungsbedingte Ausgaben bestreiten zu können, die nicht im Bedarf enthalten sind", so der einschlägige Gesetzes-Passus. Dazu können laut dem Portal studierenplus.de beispielsweise Studien- und Prüfungsgebühren zählen.
Vermögensverhältnisse: Lohnt sich ein BAföG-Antrag?
Ob sich der BAföG-Antrag am Ende auszahlt, ist letzten Endes Abschätzungssache. Zu beachten ist aber: Auch wenn das Vermögen die Freibetragsgrenzen moderat übersteigt, kleinere bis mittlere Geldbeträge auf dem Konto liegen oder ein Auto im Besitz ist, kann sich ein BAföG-Antrag lohnen. Denn die Abzüge aufgrund bestimmter Vermögensverhältnisse können überschaubar sein.
Author: Tiffany Hardy
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