Bereits im vergangenen Jahr war der Aufschrei groß, als nach Recherchen des NDR und der SZ bekannt wurde, dass Mobilfunkanbieter Handyvertragsdaten an diverse Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben – und zwar ohne Zustimmung der Kunden.
Das bedeutet, dass Firmen wie die Schufa, Creditreform oder Bürgel & Co. auf diesem Weg Informationen zur Kreditwürdigkeit der Nutzer erhalten haben. Das ist ein Verstoß gegen einen Beschluss der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern.
Das hat nun ein Nachspiel: Möglicherweise stehen betroffenen Kunden von Telefonica, Telekom, Vodafone und Co. mehrere tausend Euro an Schadensersatz zu. Die Kanzlei WBS Legal bietet dafür eine praktische Web-App an, mit der Sie prüfen, ob Ihre Daten auch weitergegeben wurden.
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Schufa 5.000 Euro Schadensersatz - Anspruch prüfen
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Schufa 5.000 Euro Schadensersatz - Anspruch prüfen
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Diese Web-App könnte Ihnen bis zu 5.000 Euro Schadensersatz einbringen, falls Mobilfunkanbieter unzulässig Ihre Handydaten an die Schufa weitergegeben haben.
Schadensersatz für Kunden von Telekom, Vodafone & Co. möglich?
- E-Mail-Adresse für die Rückmeldung über Ihren Anspruch
- Betroffene Mobilfunknummer
- Mobilfunkanbieter
- Rechtsschutzversicherung (ja/nein)
Klicken Sie anschließend auf den Button "Benachrichtigen lassen", um den Vorgang abzuschließen. Wenn Sie mehrere Telefonnummern haben, können Sie den Vorgang auch beliebig oft wiederholen.
Danach heißt es warten. Die Kanzlei WBS.Legal, die den Dienst anbietet, holt auf Basis der Informationen eine Schufa-Anfrage für Sie ein und prüft, ob der Mobilfunkanbieter Ihre Daten weitergegeben hat.
Falls ja, dann übernimmt die Kanzlei die Schadensersatzforderung auch gleich für Sie – weitere Anweisungen dazu bekommen Sie gegebenenfalls per E-Mail.
Rechtsanwalt Christian Solmecke betont in verschiedenen YouTube-Videos, dass der Prozess zunächst mit allen Rechtsschutzversicherten gestartet wird und erst später mit allen weiteren Betroffenen.
Das Landgericht Köln hat eine weitere Klage der Verbraucherschützer zu diesem Thema in erster Instanz abgewiesen, allerdings nur aus prozessualen Gründen. Das Verfahren geht aber in Berufung weiter.
Author: Michael Ramirez
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